Ein Wasserschaden ist stressig – und die Frage nach der Kostenübernahme macht es nicht einfacher. Welche Versicherung zahlt wann, und was müssen Sie tun, um den Schaden korrekt zu melden?
Welche Versicherung ist zuständig?
Bei einem Wasserschaden ist die Zuständigkeit oft unklar. Grundsätzlich gilt:
- Gebäudeversicherung: Schäden durch Leitungswasser (z.B. Rohrbruch, defekte Waschmaschine)
- Hausratversicherung: Schäden an Möbeln, Elektronik und persönlichen Gegenständen
- Elementarschadenversicherung: Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Grundwasser
Was zahlt die Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung übernimmt bei Leitungswasserschäden in der Regel:
- Bautrocknung und Feuchtigkeitsbeseitigung
- Reparatur oder Austausch beschädigter Leitungen
- Sanierung von Böden, Wänden und Decken
- Kosten für die professionelle Leckortung
Wichtig: Schadensminderungspflicht
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet: Wasser abstellen, sofort einen Fachbetrieb beauftragen und den Schaden dokumentieren. Wer zu lange wartet, riskiert Leistungskürzungen.
Leckortung und Versicherung
Eine professionelle Leckortung mit vollständiger Dokumentation erleichtert die Versicherungsabwicklung erheblich. Leckmeister erstellt versicherungskonforme Protokolle mit Feuchtekarten, Messwerten und Fotodokumentation – damit Ihre Versicherung schnell und unkompliziert regulieren kann.
☎ 0155 60 846 110 – Kostenlose Erstberatung bei Wasserschaden in München.



