Ein Wasserschaden im Haus – und dann die bange Frage: Zahlt meine Versicherung das? Die Antwort hängt davon ab, was die Wohngebäudeversicherung im Einzelfall abdeckt. Dieser Artikel erklärt, wann die Versicherung einspringt, was gedeckt ist und wie Sie Ihre Ansprüche richtig sichern.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung ist der wichtigste Schutz für Eigentümer gegen Schäden am Gebäude. Im Bereich Wasser ist sie in der Regel zuständig für:
Leitungswasserschäden
Das ist der Kernschutz: Schäden durch Wasser aus Rohrleitungen, Heizungsanlagen, angeschlossenen Geräten oder sanitären Einrichtungen. Dazu zählen:
- Rohrbruch (auch in der Wand oder im Boden)
- Undichte Heizungsanlage
- Defekte Waschmaschinenanschlüsse
- Wasserschäden durch Frost
Kosten der Leckortung
Viele Policen übernehmen auch die Kosten für eine professionelle Leckortung. Fragen Sie explizit nach, ob Suchkosten mitversichert sind – oder überprüfen Sie Ihren Vertrag.
Kosten der Bautrocknung
Eingedrungenes Wasser muss professionell getrocknet werden. Auch diese Kosten werden in den meisten Policen als Teil der Schadensbeseitigung anerkannt. Mehr zu unserer professionellen Bautrocknung.
Was ist NICHT gedeckt?
- Elementarschäden (Hochwasser, Rückstau, Überschwemmung): Hierfür brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung als Erweiterung.
- Schäden durch baulichen Mangel oder Verschleiß: Undichtigkeiten, die auf mangelnde Wartung oder altersbedingte Abnutzung zurückzuführen sind, können ausgeschlossen sein.
- Schäden an Hausrat: Für Möbel, Elektrogeräte und persönlichen Besitz ist die Hausratversicherung zuständig.
So sichern Sie Ihre Versicherungsansprüche
1. Sofort melden
Melden Sie den Schaden umgehend der Versicherung – schriftlich per E-Mail oder Hotline. Späte Meldungen können zur Kürzung der Leistung führen.
2. Schaden dokumentieren
Fotos, Videos, Datum und Uhrzeit der Entdeckung. Dokumentieren Sie alles, bevor Sie mit der Beseitigung beginnen – sonst fehlt der Beweis.
3. Kein voreiliges Handeln ohne Abstimmung
Eigenmächtige Reparaturen ohne Versicherungsgenehmigung können den Anspruch gefährden. Im Notfall sind Sofortmaßnahmen zulässig – aber kommunizieren Sie sie.
4. Professionellen Ortungsbericht einholen
Ein schriftlicher Bericht eines Leckortungsunternehmens mit genauer Leckposition ist das wichtigste Dokument für die Schadensregulierung. Leckmeister erstellt diese Dokumentation standardmäßig.
Frostschäden und Leitungswasserschäden
Frost gilt in der Wohngebäudeversicherung in der Regel als versichertes Ereignis – wenn es zur Schädigung von Leitungen führt. Voraussetzung: Das Haus war ausreichend beheizt, oder es handelt sich um außenliegende, frostsichere Leitungen.
FAQ: Wohngebäudeversicherung Wasserschaden
Muss ich die Reparatur selbst bezahlen und werde ich dann erstattet?
Das hängt von der Police ab. Manche Versicherungen zahlen direkt an Handwerker, andere erstatten nach Vorlage der Rechnung.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Oft ja – zwischen 150 und 500 Euro, je nach Vertrag. Prüfen Sie Ihren Vertrag.
Was passiert, wenn das Leck durch Fahrlässigkeit meinerseits entstand?
Leichte Fahrlässigkeit ist in der Regel mitversichert. Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Heizung abgestellt im Winter) kann die Versicherung die Leistung kürzen.
Zahlt die Versicherung auch bei altem Rohrsystem?
Ja, grundsätzlich – es sei denn, bekannte Mängel wurden nicht behoben (dann kann Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegen).
Wie lange habe ich Zeit, einen Schaden zu melden?
In der Regel 1–2 Wochen nach Entdeckung. Prüfen Sie Ihre Police auf die genaue Frist.
Haben Sie einen Wasserschaden und brauchen eine Leckortung für die Versicherung? Wir helfen schnell und zuverlässig.
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